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   OLG Frankfurt, 30.07.1997 - 2 Ausl. II 10/96   

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OLG Frankfurt, 30.07.1997 - 2 Ausl. II 10/96 (https://dejure.org/1997,7909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30.07.1997 - 2 Ausl. II 10/96 (https://dejure.org/1997,7909)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 30. Juli 1997 - 2 Ausl. II 10/96 (https://dejure.org/1997,7909)
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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 369
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 4 Ausl 297/01

    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr;

    Hierbei mag die Frage dahinstehen, ob das in § 61 Abs. 1 S. 2 IRG vorgesehene Antragsrecht einer Privatperson nur dem von einer Auslandsherausgabe betroffenen "Dritten" im Sinne des § 66 Abs. 2 Nr. 3 IRG vorbehalten ist (so OLG Hamm NStZ 95, 455f.) oder auch für den im ausländischen Verfahren Beschuldigten gelten muss, der sich - wie hier - gegen die Herausgabe angeblicher "Beutegegenstände" gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 wendet (so OLG Frankfurt a.M. NStZ-RR 98, 369f.; Lagodny, in Schomburg/Lagodny, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 3. Aufl., § 61 IRG Rn. 14).

    Die dem Antragsteller im italienischen Ermittlungsverfahren vorgeworfenen Taten sind auch nach deutschem Recht strafbar, und bei den herausgegebenen Bankguthaben handelt es sich um Gegenstände im Sinne des § 66 Abs. 1 Nr. 2 IRG (vgl. hierzu OLG Frankfurt a. M., NStZ-RR 98, 369), die zumindest möglicherweise durch die dem Ersuchen zugrunde liegenden Taten erlangt sind; eine weitergehende Überprüfung findet im Rechtshilfeverfahren ohnehin nicht statt (vgl. Lagodny, aaO, § 66 IRG 16 m.w.N.).

  • OLG Düsseldorf, 31.08.2001 - 3 Ws 364/01

    Berechtigtes Interesse; Rechtshilfe; Wiederholungsgefahr;

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